Erstakkreditierung

Das beschriebene dezentrale Verfahren findet im Falle der Neueinrichtung und damit verbundenen Erstakkreditierung von Studiengängen aufgrund noch nicht eingeschriebener Studierender nur bedingt Anwendung, da Qualitätsrunden in dem geplanten Modell nicht durchgeführt werden können. Daher wird alternativ auf den Prozess zur Einrichtung eines neuen Studiengangs aufgebaut, der u.a. bereits ein umfangreiches Eckpunktepapier zum Studiengangkonzept umfasst.

Dieses Eckpunktepapier sowie Entwürfe der studiengangbezogenen Ordnungen und Modulverzeichnisse bilden für eine Erstakkreditierung in einem vereinfachten Verfahren die Grundlagen und werden für eine ausschließlich textliche Stellungnahme an drei externe Gutachtende übersandt.

Im zentralen Verfahren wird die Bewertungskommission aufgrund derselben Unterlagen, den schriftlichen Stellungnahmen sowie einem ergänzenden Gespräch mit den Studiengangverantwortlichen ihren Bewertungsbericht verfassen.

Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang

Der Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang wird sowohl in den dezentralen Verfahren und QM-Konzepten der beteiligten Fakultäten und Teilstudiengänge als auch auf zentraler Ebene für das übergreifende Studiengangmodell bewertet. Die Abteilung Studium und Lehre wird einmal im Akkreditierungszyklus eine Qualitätsrunde als Grundlage der Systembewertung für das übergreifende Studiengangmodell durchführen.

Vorläufige interne Akkreditierung

Das Präsidium kann für den Fall, dass eine Akkreditierungsfrist vor der geplanten Durchführung eines zentralen Verfahrens ausläuft, eine vorläufige interne Akkreditierung aussprechen, wenn in dem betroffenen Studiengang Qualitätsrunden stattgefunden und keine erheblichen Mängel hervorgebracht haben.

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen, sofern sie nicht das Ergebnis einer planmäßig durchgeführten Qualitätsrunde sind, bedürfen der Behandlung in einer zusätzlich zum regulären Zeitplan angesetzten Qualitätsrunde.

Joint Programmes/(Inter-)Nationale Kooperationen

Abhängig vom Status der Partnerhochschulen und der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 10 Nds. StudAkkrVO können Studiengänge, die gemeinsam mit Partnerhochschulen durchgeführt werden und zu Double, Multiple oder Joint Degrees führen, auch abweichend von den im Übrigen für die interne Akkreditierung geltenden Bestimmungen akkreditiert werden:

  • im Verfahren nach dem so genannten European Approach, sofern bei Partnerhochschulen innerhalb des Europäischen Hochschulraums die nationalen Behörden ein solches Verfahren akzeptieren:
    • als internes Akkreditierungsverfahren unter Einbezug von Mitgliedern der Partnerhochschule in Qualitätsrunden und Bewertungskommission,
    • als Programmakkreditierung durch eine EQAR-gelistete Agentur,
  • im Wege der Anerkennung von internen Akkreditierungen oder ähnlichen QM-Prüfungen der Partnerhochschulen durch das Präsidium, soweit und sofern die Anforderungen nach §§ 10, 16, 33 Nds. StudAkkrVO erfüllt sind, auf Basis einer Prüfung durch die Abteilung Studium und Lehre, die ggf. auch ggü. den deutschen Akkreditierungsvorgaben fehlende Kriterien nacherfasst,
  • als internes Akkreditierungsverfahren nach deutschen Akkreditierungskriterien, wobei insbesondere auf die Rahmenbedingungen für studentische Mobilität und die Umsetzung der so genannten Lissabon-Konvention zu achten ist,
  • in begründeten Ausnahmen durch externe Programmakkreditierung.

Reglementierte Studiengänge

Die Universität hat mit dem Niedersächsischen Kultusministerium sowie der Landeskirche Hannover Absprachen zu ihrer Einbindung in interne Akkreditierungsverfahren betreffend lehramtbezogene bzw. theologische Studiengänge getroffen.

zuletzt geändert: 24.04.2023 10:38