Studiengangentwicklung: Entwicklung und Einrichtung, Weiterentwicklung und Schließung von Studiengängen

Zur Sicherung guter Lehre gehört neben der Entwicklung hoher Lehrqualität und der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen der Studien- und Prüfungsorganisation als weitere grundlegende Aufgabe die stetige Aufrechterhaltung einer hohen Qualität und Aktualität des Lehrangebots. Als Selbstverwaltungsangelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist die Sicherung der Qualität des Studienangebots auch Teil der Gesamtentwicklungsplanung der Universität im Zusammenwirken mit dem Land.

Ein qualitätsgesicherter und zielgerichteter Verlauf für die stetige Weiterentwicklung der fakultären Studienangebote und die Aktualisierung der fachlichen Inhalte ist insofern zentraler Teil des Qualitätsmanagements der Universität. Im folgenden Abschnitt werden deshalb die Zuständigkeiten, Richtlinien und Prozesse für Einrichtung, Durchführung und Weiterentwicklung sowie Schließung von Studienangeboten beschrieben.

zuletzt geändert: 20.02.2019 12:13