Kompetenzorientiertes Prüfen, Prüfungsformen
Die Modularisierung der Studiengänge ermöglicht ein breites Spektrum an unterschiedlichen Prüfungsformen. Gerade dieses Spektrum wird aus hochschuldidaktischer Perspektive als notwendig erachtet, um der Mehrdimensionalität der erwarteten Kompetenzentwicklung der Studierenden gerecht zu werden. Konsequenterweise bedeutet dies, dass zur Leistungsmessung und -bewertung innerhalb eines Studiengangs unterschiedliche Prüfungsformen kombiniert werden. Hierzu gehören insbesondere schriftliche (Hausarbeiten, Klausuren, Praktikumsbericht, Exposé, Essay, Portfolio) und mündliche (Referate, Präsentationen, Prüfungsgespräch, et cetera) Prüfungsleistungen. Ein Teil der Prüfungsleistungen (meist Referate oder mündliche Prüfungen) ist in der Regel unbenotet.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Modulprüfungen wurden fachspezifische Prüfungsformen entwickelt und in den entsprechenden Ordnungen verankert. Hierbei handelt es sich um klar nach den Ausbildungszielen und Kompetenzen konstruierte Formen von Prüfungen. Im Master-Studiengang „Musikwissenschaft“ existiert beispielsweise die Prüfungsform „visuelle Repräsentation von Musik“, welche die „Anfertigung einer gehör- und/oder gegebenenfalls computerbasierten graphischen Darstellung eines etwa zweiminütigen Ausschnittes aus einem klingenden Musikbeispiel von einem Tonträger“ ist. In den Studiengängen der romanischen Sprachen ist als weiteres Beispiel die „Sprachkompetenzprüfung“ definiert, die sich auf alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) bezieht. Auch sind vor dem Hintergrund der in den Studiengängen gemachten Erfahrungen Module zum Teil neu strukturiert worden, um eine zu den erworbenen Kompetenzen passendere Prüfungsform zu nutzen.