Prüfungs- und Studienordnungen

Die Universität Göttingen regelt ihre prüfungsrechtlichen Bestimmungen auf mehreren Gliederungsebenen (siehe Abbildung).

Mit der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge sowie sonstige Studienangebote an der Universität Göttingen (APO) sind alle wesentlichen die Prüfungsverfahren betreffenden Fragen (zum Beispiel Grundsätze zum Studienaufbau und zur Modularisierung, Prüfungskommissionen, Prüfungsberechtigung und Bestellung von Prüfenden, Grundsätze der Prüfungsorganisation und Nutzung eines elektronischen Prüfungsverwaltungssystems, Zugang und Zulassung zu Prüfungen, zulässige Prüfungsformen, Bewertungsverfahren, Bestehen und Nichtbestehen, Standards zur Wiederholbarkeit sowie Regelungen über Zeugnisse, Zeugnisergänzungen, über Täuschung und Schutzbestimmungen) für alle Studiengänge einheitlich geregelt; die Ordnung repräsentiert insoweit einen breiten Grundkonsens über das Prüfungswesen innerhalb der Universität.

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) erlaubt in einzelnen Bereichen Abweichungen durch spezielle Prüfungs- und Studienordnungen (zum Beispiel im Bereich Wiederholbarkeit – arbeitet eine Fakultät erfolgreich mit einem Maluspunktesystem), gilt en gros aber für alle modularisierten Studienangebote uneingeschränkt. Es finden in regelmäßigen Abständen Weiterentwicklungen statt; unter anderem betrifft dies eine Revision und Flexibilisierung der verwendbaren Prüfungsformen, um die Verbreitung stärker kompetenzorientierter Prüfungsformate, die sich der Subsumierung unter klassische Formate wie Klausur, mündliche Prüfung und Hausarbeit entziehen und derzeit jeweils einzeln als fachspezifische Prüfungsformen geregelt werden müssen, weiter zu unterstützen.

In speziellen studiengangbezogenen Prüfungs- und Studienordnungen sind folgerichtig vorwiegend Studienziele, Gliederung des jeweiligen Studiengangs und Studienverlaufspläne, Verfahren der schriftlichen Abschlussarbeiten sowie gegebenenfalls Ergänzungen der in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelten Sachverhalte zu finden. Soweit Strukturmodelle für mehrere Studiengänge gelten, werden in einzelnen Fakultäten zudem Rahmenprüfungsordnungen erlassen, die diese zusammenfassen; Mehr-Fach-Studiengänge verfügen für ihre Teilstudiengänge jeweils über fachspezifische Bestimmungen.

Die Modulverwaltung wird über das Digitale Modulverzeichnis (ModulVZ) abgewickelt. Mit dessen Hilfe können die Studiengangsverantwortlichen über eine Web-Schnittstelle studiengangsweise vollständige Modulverzeichnisse generieren und bearbeiten. Diese sind formal Bestandteil der Prüfungsordnungen und insoweit geltendes Prüfungsrecht; sie regeln konkret für jedes Modul Lernziele und Kompetenzen, Workload, Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Angebotshäufigkeit und Modulverantwortliche.

Alle Ordnungen und Modulverzeichnisse werden vor Genehmigung durch den Bereich Lehrentwicklung und Ordnungen der Abteilung Studium und Lehre sowie die Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung der Zentralverwaltung der Universität Göttingen einer Prüfung auf Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben bzw. einer Rechtsprüfung unterzogen.

Geplante Veränderungen an fakultätsübergreifenden Ordnungen, insbesondere derAPO, werden im Vorfeld der Befassung durch die universitären Gremien in den einschlägigen Netzwerken (zum Beispiel Studiendekanatsreferent*innen, Prüfungsämter) vorgestellt und abgestimmt.

zuletzt geändert: 24.04.2023 10:12