Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Bachelor-Studiengänge

Die Bachelor-Studiengänge und -Teilstudiengänge der Universität erfordern in der Regel keine besonderen fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen, bauen also direkt auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung auf. Es gelten dabei die gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes bezüglich der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife sowie der Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (die in Niedersachsen zum Beispiel bereits nach Ausbildung und anschließender dreijähriger Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf für fachlich nahestehende Studienbereiche besteht).

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ausreichende Deutschkenntnisse werden durch Mindestleistungen in den Testverfahren Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveau DSH-2) oder den Test Deutsch als Fremdsprache, kurz TestDaF nachgewiesen. Jedoch ist zum Wintersemester 2011/12 erstmals und in Übereinstimmung mit der internationalen Strategie der Universität ein ausschließlich englischsprachiger Bachelor-Studiengang im Bereich der Forstwissenschaften eingerichtet worden, der abweichend ausschließlich entsprechend gute Englischkenntnisse voraussetzt.

Für eine kleine Zahl von Bachelor-Studiengängen und -Teilstudiengängen sind gleichwohl besondere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen definiert worden; es handelt sich dabei in der Regel um Sprachkenntnisse in den im schulischen Bereich verbreiteten Sprachen (Englisch, Französisch, Latein, Spanisch) – vorwiegend in den Studienangeboten der entsprechenden Philologien – sowie in Einzelfällen um betriebliche Praktika, welche zumeist auch innerhalb der ersten Studiensemester nachgeholt werden können. Die Einschreibung erfolgt in diesen Fällen auflösend bedingt. In einem einzelnen Bachelor-Studiengang im Bereich der Medizin werden auch naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vorausgesetzt und in einer Zugangsklausur festgestellt.

Eine Reihe von Bachelor-Studiengängen und -Teilstudiengängen sind zulassungsbeschränkt. Ein Auswahlverfahren wird hier nach Note der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Gewichtung einzelner Fachnoten (in der Regel in drei Fächern) entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes durchgeführt. Im Auswahlverfahren werden Bewerber*innen mit Behinderungen im Rahmen der gesetzlichen Härtefallquote besonders berücksichtigt.

In dem oben genannten Bachelor-Studiengang im Bereich der Medizin wird abweichend neben der Hochschulzugangsberechtigung das Ergebnis einer Zugangsklausur gewichtet.

Von anderen möglichen Verfahrenselementen, zum Beispiel Auswahlgesprächen, wurde im Bereich der grundständigen Studiengänge bislang abgesehen, da sie auf dieser Ausbildungsebene bei in der Regel erheblichem Aufwand für die Universität keinen dies rechtfertigenden Mehrwert versprechen. Die Universität bemüht sich gleichwohl, durch besondere Maßnahmen der Studienorientierung dazu beizutragen, dass Bewerber*innen sich für zu ihren Interessen und Fähigkeiten passende Studienangebote entscheiden.

Weiterführende Studiengänge

Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen der Master-Studiengänge umfassen jeweils den Abschluss eines Bachelor-Studiengangs (oder eines gleichwertigen Hochschulstudiums) beziehungsweise wenigstens 150 Credits (C) zum Bewerbungszeitpunkt in der entsprechenden Disziplin oder einem eng verwandten Fach. Bewerber*innen müssen ein nach Maßgabe der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung fachlich einschlägiges Vorstudium erfolgreich absolviert haben. Weitere besondere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, insbesondere Sprachkenntnisse, sind vereinzelt geregelt.

Mit dem Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2016 sind erstmals alle fachlich geeigneten Bewerber*innen unabhängig von im Bachelorstudium erlangten Noten zugangsberechtigt.

Das Auswahlverfahren für die Master-Studiengänge wird jeweils durch Auswahlkommissionen realisiert. Auswahlkriterien sind der Grad der besonderen Eignung sowie ein Auswahlgespräch mit den Bewerber*innen. Ein Auswahlverfahren findet jedoch nur statt, wenn eine Zulassungshöchstzahl festgelegt ist und die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der angebotenen Studienplätze übersteigt.

Das Auswahlverfahren selbst ist zweistufig angelegt. Nach Prüfung der Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden aufgrund der dabei festgestellten Qualifikation der Bewerber*innen für den Studiengang geeignete Interessent*innen zu Auswahlgesprächen eingeladen, und zwar in der Reihenfolge des Grades der Eignung für jeden zu besetzenden Studienplatz wenigstens zwei Bewerber*innen. Bei im Ausland ansässigen Bewerber*innen sowie in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise zum Nachteilsausgleich für Bewerber*innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, sind auch eine Videokonferenz oder ein telefonisches Auswahlgespräch zugelassen, um Beteiligungshürden abzubauen. Die Auswahlgespräche beziehen sich auf die Motivation der Bewerber*innen, auf deren wissenschaftliche und methodische Kenntnisse sowie auf weitere studiengangspezifische Kompetenzen, zum Beispiel Forschungs- und Berufspraktika oder Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen, Auslandssemester, ehrenamtliches Engagement oder Mitarbeit in der Selbstverwaltung.

Insgesamt ist das Zulassungsverfahren bis spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn abzuschließen; gegebenenfalls verbleibende Studienplätze werden durch ein Losverfahren unter den Zugangsberechtigten, die ihre Teilnahme am Losverfahren erklärt haben, vergeben.

Für die Zulassung zu einem höheren zulassungsbeschränkten Semester eines Master-Studiengangs gelten in der nachfolgend dargestellten Reihenfolge folgende Kriterien: Studium eines gleichen oder vergleichbaren Studiengangs, Vorliegen einer besonderen Härte, sonstige Gründe. Die Anerkennung von Studienleistungen aus vergleichbaren Studiengängen an anderen Universitäten sowie gegebenenfalls außerhochschulischer Leistungen wird dabei von der Auswahlkommission organisiert, die diese mit entsprechenden Fachprüfer*innen sowie mit dem zuständigen Prüfungsamt koordiniert.

Bewerber*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben stets die Möglichkeit, bei der Auswahlkommission verfahrensbedingte Benachteiligungen geltend zu machen, für die ein Ausgleich gewährt wird.

zuletzt geändert: 20.03.2019 13:09