Einrichtung, Weiterentwicklung und Schließung von Studiengängen

Die Georg-August-Universität Göttingen verfügt als Hochschule in Trägerschaft einer Stiftung Öffentlichen Rechts über große Autonomie in zahlreichen Handlungsfeldern. Dennoch steht sie in staatlicher Verantwortung des Landes Niedersachsen, die auch bei der Planung des Studienangebots Berücksichtigung findet.

zuletzt geändert: 20.03.2019 15:20