Wesentliche Änderung und Schließung bestehender Studienangebote

Auch die wesentliche Änderung und Schließung bestehender Studiengänge bedarf der Abstimmung mit dem Land und einer Aufnahme in die Studienangebotszielvereinbarung. Eine wesentliche Änderung oder Schließung ist in der Regel das Ergebnis der Einbeziehung von Erkenntnissen aus den oben genannten Instrumenten der Qualitätssicherung.

Auch im Falle wesentlicher Änderungen und Schließungen werden Gegenstand und Beweggründe in entsprechenden Kurzdarstellungen festgehalten.

Als wesentliche Änderung in diesem Sinne gelten insbesondere Änderungen des Namens, der Abschlussbezeichnung, des verliehenen Hochschulgrades und der Regelstudienzeit sowie die Abschaffung oder Einführung von Studien- und Vertiefungsrichtungen, Studienschwerpunkten oder (internationaler) Kooperationen. Keine wesentliche Änderung ist etwa in der Abänderung, Hinzunahme oder dem Fortfallen von Modulen zu sehen, die der Beteiligung des Landes insoweit nicht bedürfen.

Die wesentliche Änderung muss dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur bis zum 01.12. des jeweiligen Vorjahres der geplanten Änderung zwecks Prüfung angezeigt werden; bis zum

01.03. des Folgejahres muss eine Bestätigung der jeweils zuständigen Akkreditierungsagentur vorgelegt werden, dass die geplante Änderung keine Qualitätsminderung des betreffenden Studiengangs befürchten lässt und somit von der Akkreditierung umfasst ist.

Die Schließung eines Studiengangs hat zur Folge, dass keine Immatrikulationen in das erste Fachsemester mehr erfolgen. Quereinstieg in höhere Fachsemester der Regelstudienzeit bleibt möglich, solange jeweils Kohorten vorhanden sind. Immatrikulierte Studierende werden nach Maßgabe in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung zutreffender Bestimmungen bis zum Studienabschluss weiter betreut.

Über die Schließung von Studiengängen entscheidet ebenso wie über deren Einführung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz das Präsidium, wiederum auf der Grundlage der Stellungnahmen der beteiligten Fakultätsräte und des Senats.

zuletzt geändert: 20.03.2019 15:33