Konzeption neuer Studienangebote

Entscheidungen der Fakultäten und des Präsidiums über die Einrichtung eines neuen Studienangebots sowie des Ministeriums über die Vereinbarkeit mit der Landeshochschulplanung werden aufgrund eines Eckpunktepapiers getroffen.

Es enthält ausführliche Angaben zu den tragenden Einrichtungen (gegebenenfalls einschließlich externer Par tner) und den insoweit zur Verfügung stehenden Personal- und Sachkapazitäten, Darstellungen über die Zielgruppe, das geplante Studiengangskonzept, seine Rolle in der Entwicklungsplanung der anbietenden Fakultät beziehungsweise der Universität, sowie über konkurrierende Angebote, insbesondere in räumlicher Nähe, ferner geplante Zugangsvoraussetzungen, mögliche Beschäftigungsfelder von Absolvent*innen, gegebenenfalls auch schon erste Planungen über konkrete Module und Studienverläufe. Insgesamt besteht damit eine fundierte Grundlage für reflektierte Entscheidungen über Einrichtung oder Nicht-Einrichtung eines vorgeschlagenen Studiengangs. Das Eckpunktepapier dient auch dem Abgleich mit den strukturellen Erfordernissen und Standards, die sich aus den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, den Kriterien des Akkreditierungsrats, den Prüfkriterien des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie den universitätsintern gültigen Standards und Richtlinien für Studiengänge ergeben.

Bereits vor Erstellung eines Eckpunktepapiers wird in der Regel unter formloser Angabe einiger wesentlicher Merkmale des geplanten Angebots (Thematische Ausrichtung, Zielgruppe, geplante (auch internationale) Partner, Verfügbarkeit von Kapazitäten) mit den jeweils zuständigen Präsidiumsmitgliedern abgestimmt, ob eine Studiengangsidee grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.

Das vom Präsidium befürwortete Studiengangskonzept muss bis zum 31.03. des Vorjahres (bei geplantem Beginn zum Wintersemester) dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorgelegt werden, welches die Vereinbarkeit mit der Landeshochschulplanung überprüft. Sodann findet – bei positivem Ausgang der Prüfung – die Aufnahme des Studienangebots in die Studienangebotszielvereinbarung statt und das Akkreditierungsverfahren kann eingeleitet werden.

zuletzt geändert: 20.03.2019 15:28