(Weiter-)Entwicklung von studiengangbezogenen Ordnungen

Die Anpassung und Änderung von Studiengängen und die damit einhergehende Entwicklung und Überarbeitung von studiengangbezogenen Ordnungen und Modulverzeichnissen basiert wie auch die wesentliche Änderung und Schließung der Studiengänge in der Regel auf Erkenntnissen aus den Qualitätssicherungsinstrumenten sowie Beobachtungen der Studiengangsverantwortlichen und/oder der Studierenden aus dem laufenden Studien- und Prüfungsgeschehen. Sie wird in der Regel in enger Abstimmung zwischen den Studiendekanatsreferent*innen sowie dem Bereich Lehrentwicklung und Ordnungen der Abteilung Studium und Lehre begleitet, oftmals schon bevor das erste Gremium mit entsprechenden Planungen befasst wird.

In diesem dialogorientierten Prozess wird großer Wert darauf gelegt, die Vorstellungen der Studiengangsverantwortlichen und der Fakultätsvertreter*innen auf der einen und strukturelle wie rechtliche Rahmenbedingungen auf der anderen Seite zusammen zu bringen, oder aber Alternativen aufzuzeigen, die der Regelungsintention möglichst nahe kommen, sei es auf der Makroebene (zum Beispiel den Modalitäten von Double-Degree-Programmen mit Staaten außerhalb des europäischen Hochschulraums) oder in den Details eines Moduls (zum Beispiel bei der Etablierung innovativer Prüfungsformate).

Bei aller Kongruenz in den großen Linien, die insbesondere in den zahlreichen universitätsweit einheitlich geregelten Aspekten der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) greifbar wird, soll dabei innerhalb von Fakultäten und einzelnen Studiengängen stets ein Freiraum für individuelle Lösungen bestehen bleiben, die aus unterschiedlichsten Gründen im jeweiligen Einzelfall überzeugen.

Neben allen einschlägigen rechtlichen und struktur vorgabenimmanenten Kriterien ist in den letzten Jahren jedoch auch die Wirkung von Neuregelungen auf Studierbarkeit und Prüfungslast(empfinden) ein maßgebliches Beurteilungskriterium geworden, das auch bei Genehmigungsentscheidungen eine Rolle spielt.

Bei über 200 unterschiedlichen Studienangeboten (einschließlich Promotion) stellt sich auch mit Blick auf die Pflege von Studiengangsordnungen schnell eine Kapazitätsfrage, die gerade gegen Ende des Sommersemesters auftreten kann. Reagiert wurde mit der Etablierung eines Regelprozessablaufs unter Angabe verbindlicher Orientierungsdaten. Die Verwaltung sichert zu, eine vor dem 15. Juli eines Jahres in den Fakultätsgremien verabschiedete Ordnungsentwicklung dergestalt zu bearbeiten, dass Genehmigung, Veröffentlichung und Abbildung im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem vor Beginn des nachfolgenden Wintersemesters abgeschlossen sind. Dies jedenfalls, soweit es Standardanpassungen (zum Beispiel neue oder veränderte Module) betrifft.

Eine andere Frist (15. Mai) gilt, wenn eine Anpassung wesentliche Aspekte des Studiengangs berührt (zum Beispiel Einführung oder Abschaffung von Studienschwerpunkten), an der Universität ohne Präzedenz ist oder der Sache nach eine Diskussion aus Qualitätssicherungserwägungen rechtfertigt (zum Beispiel eine Streichung von Freiversuchsregelungen). In diesen Fällen wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der zentralen Senatskommission für Lehre und Studium (zKLS) eingeholt.

Nichtsdestotrotz sind die Abläufe inzwischen soweit optimiert, dass in dringenden Fällen oder in Zeiten weniger paralleler Verfahren eine Ordnungsvorlage von der ersten Beratung in der Fakultätsstudienkommission bis zur amtlichen Mitteilung mitunter nur vier Wochen benötigt. Auch die Einführung des digitalen Modulverzeichnisses hat sich positiv ausgewirkt, nicht zuletzt weil es auf komfortable Weise die Generierung von in den Gremien verwendbaren Synopsen erlaubt, die die Aufmerksamkeit auf die tatsächlich vorgenommenen Änderungen konzentrieren.

Wenngleich die allermeisten wechselseitig abgestimmten Vorlagen letztlich erfolgreich enden, ist die Genehmigung durch das Präsidium (beziehungsweise die Stiftungsaufsichtsorgane) doch kein Automatismus. So verwehrt in begründeten Fällen das Präsidium durchaus auch die Genehmigung oder greift zum Mittel der Auflage. Dass ein solches Vorgehen nur in sehr seltenen Fällen für erforderlich erachtet wird, spricht für den Erfolg der voranstehenden Dialogprozesse; dass sie auftreten, belegt auf der anderen Seite aber auch die Fähigkeit des Systems im Einzelfall mit Augenmaß nachzusteuern.

zuletzt geändert: 24.04.2023 10:08