Prüfungsstandards

Ein von allen Beteiligten akzeptiertes und angewandtes Grundverständnis der Art und Weise der Prüfungsabnahme ist ein wesentlicher Qualitätsfaktor. Die Universität Göttingen regelt ihre übergreifenden Prüfungsrichtlinien zu den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie ihren sonstigen Studiengängen daher in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO), die in enger Abstimmung mit den Fakultäten entwickelt wurde. Die jeweiligen Studiengänge betreffend gilt zusätzlich die dem Studiengang zugehörige Prüfungs- und Studienordnung, in der konkretere Details zu den Prüfungs- und Studienmodalitäten geregelt sind. Die Promotionsordnungen der Fakultäten regeln das Promotionsverfahren.

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) trifft Regelungen zum Aufbau und Abschluss des Studiums sowie zu allen Belangen des Prüfungsverfahrens. Die Prüfungsverfahren werden in den Prüfungsämtern verwaltet und organisiert. Das Prüfungsamt erhält seine Vorgaben durch die von der Fakultät gewählte Prüfungskommission des Studiengangs.

Transparenz für alle an einer Prüfung Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Gelingen. Das schließt alle Prüfer*innen sowie auch die zu prüfenden Personen mit ein, beginnt bei der genauen Offenlegung der Prüfungsart und -situation bis hin zur Dauer der Prüfung und der Art und Weise der Benotung. Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) regelt in §15 sowohl die Art der Prüfungsform als auch die Bearbeitungs- und Korrekturzeiträume. In §16 wird die Benotung geregelt.

In der Regel sind die jeweiligen Prüfungsmodalitäten auch in den Modulbeschreibungen der Prüfungs- und Studienordnungen aufgeführt.

Das in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) (§21 Schutzbestimmungen) verankerte Instrument des Nachteilsausgleichs soll Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Schwangeren und Studierenden mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung bei Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch bei Vorgaben für die Gestaltung und Durchführung des Studiums, chancengleiche Bedingungen ermöglichen. Information und Beratung zur Gestaltung nachteilsausgleichender Maßnahmen erhalten Studierende bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bzw. beim FamilienService; die Studien- und Prüfungsberater*innen in den Fakultäten informieren über Zuständigkeiten und Abläufe in den einzelnen Studiengängen und unterstützen bei der Umsetzung.

Leitfaden Prüfungspraxis

Seit Dezember 2014 gibt es den Leitfaden Prüfungspraxis, der von Mitarbeiter*innen aus der Abteilung Studium und Lehre (Prüfungsverwaltung (FlexNow) und E-Learning, Ombuds- und Beschwerdewesen, Lehrentwicklung und Ordnungen, Studienberatung, Diversity Management und Hochschuldidaktik) in enger Abstimmung mit Lehrenden und Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Studien- und Prüfungsberatung entwickelt wurde und eine Hilfestellung für Lehrende sein soll, ihre Prüfungen vorzubereiten, durchzuführen, zu bewerten und nachzubereiten und schließlich auch die relevanten Ordnungen im Blick zu behalten. Dieser Leitfaden wurde explizit als optionale Hilfestellung für Lehrende entwickelt. Es ist eine Handreichung, die in regelmäßigen Abständen überarbeitet und neuen Erkenntnissen angepasst wird.

Gute wissenschaftliche Praxis

„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in Wissenschaft stärkt und fördert. (…) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen“ (DFG Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 2019, S. 7/9).

Hohe wissenschaftliche Qualitätsstandards in der Forschung sicherzustellen und dazu eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu pflegen, ist von essentieller Bedeutung für die Georg-August-Universität. Bei der Verwirklichung dieser Ziele spielt die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eine zentrale Rolle. Bereits während des grundständigen Studiums, aber auch in späteren Studienphasen und in der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird an der Georg-August-Universität Göttingen daher großer Wert auf die Vermittlung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und das Einüben entsprechender Kompetenzen gelegt.

Um die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für alle wissenschaftlich Tätigen transparent zu machen, haben die Universität und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in Anlehnung an die DFG-Leitlinien eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erarbeitet, die für alle Angehörigen der Universität und UMG verbindlich ist. Informationen zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sowie eine Darstellung des universitätsinternen Ombudssystems finden sich in der Broschüre „Ein Orientierungsrahmen für die gute wissenschaftliche Praxis“.

Verdachtsmeldungen auf wissenschaftliches Fehlverhalten & Ansprechpersonen

Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie bei Verdachtsfällen auf Regelverstöße, die sich gegen Wissenschaftler*innen der Universität Göttingen richten, steht die Leitung der Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis, Dr. Katharina Beier, allen Mitgliedern der Universität als erste Ansprechpartnerin für ein individuelles, vertrauliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Ombudsstelle informiert insbesondere auch über das Ombudsverfahren und seine möglichen Verfahrensschritte.

Auf Wunsch der informierenden Person kann die Ombudsstelle Kontakt zu einer Ombudsperson herstellen. Neben Beratung und Schlichtung sind die Ombudspersonen für die Prüfung der Plausibilität eines ihnen vorgetragenen Verdachts verantwortlich. Sofern ein Anfangsverdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht, führen die Ombudspersonen als Ombudsgremium ein Ombudsverfahren durch. Sowohl die Beratung durch eine Ombudsperson als auch das Ombudsverfahren unterliegen der Vertraulichkeit. Erhärtet sich im Zuge des Ombudsverfahrens der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten wird der Fall an die Gemeinsame Untersuchungskommission der Universität und Universitätsmedizin abgegeben und dort im Rahmen eines förmlichen Untersuchungsverfahrens untersucht. Erst bei erwiesenem wissenschaftlichen Fehlverhalten wird die Universitätsleitung informiert.

Als weitere Ansprechpersonen, z.B. bei Betreuungskonflikten, stehen die Vertrauenspersonen in den Fakultäten und Graduiertenschulen bzw. die Koordinator*innen der Graduiertenschulen und Promotionsprogramme zur Verfügung. Studierende können sich an die Beauftragte für Studienqualität (Vertrauensperson für Studierende) in Konflikten und schwierigen Situationen rund um Lehre und Studium wenden. Ansprechpartner zum Thema Plagiatserkennung bei der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) ist Herr Roland Groh roland.groh(at)gwdg.de.

 

zuletzt geändert: 24.04.2023 10:26