Organisationsstruktur der Universität

Die Georg-August-Universität steht in staatlicher Verantwortung und seit 2005 in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts. Sie hat somit als Körperschaft öffentlichen Rechts die Möglichkeit zur Selbstverwaltung und nimmt ihre Aufgaben autonom und frei von ministerieller Fachaufsicht wahr. Die Steuerung erfolgt durch einen Stiftungsrat mit einem Stiftungsausschuss Universität und einem Stiftungsausschuss Universitätsmedizin, der externe Expertise einbringt. Die Organisationsstruktur der Universität ist in der Grundordnung (PDF, 611 KB) der Georg-August-Universität Göttingen festgehalten.

zuletzt geändert: 24.03.2022 11:01