Organe

Zentrale Organe der Universität sind das Präsidium und der Senat. Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Universität Göttingen in eigener Verantwortung. Es erarbeitet Vorschläge zur Entwicklungsplanung der Hochschule und legt jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ab. Dem Präsidium gehören zurzeit neben dem Präsidenten zwei hauptberufliche Vizepräsidentinnen*Vizepräsidenten und drei nebenberufliche Vizepräsidentinnen*Vizepräsidenten an.

In Belangen, die nur die Universitätsmedizin betreffen, übernehmen der Vorstand und der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät die Aufgaben von Präsidium beziehungsweise Senat.

zuletzt geändert: 22.09.2021 13:58