Rahmenbedingungen

Die zentrale Stelle agiert allparteilich, vertraulich, neutral und unabhängig. Sie ist an fachliche Weisungen nicht gebunden. Vertraulichkeit und bei Bedarf die Wahrung vollständiger Anonymität sind oberste Prinzipien. Zudem erfolgt die Bearbeitung stets verbunden mit Respekt und Anerkennung gegenüber sämtlichen Beteiligten, betroffenen Personen und den entsprechenden Anliegen.

Die zentrale Stelle bearbeitet im Rahmen des Beschwerdemanagements alle Anliegen, die Studierende rund um Studium und Lehre sowie die damit verbundenen administrativen Prozesse vorbringen. Dies umfasst unter anderem Probleme curricularer Art (z.B. Studierbarkeit, Workload, Gestaltung von Lehrangeboten), Beratungs- und Serviceangebote, Ausstattung und Ressourcen, Verfahren (z.B. Prüfungen, Studienplatzvergabe) sowie Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrenden oder Mitarbeiter*innen.

Als Ombudsanliegen gelten insbesondere Beschwerden über oder Hinweise auf ein konkretes Fehlverhalten, oder einen Verdacht die einen besonderen Schutz der Vortragenden verlangen oder bei denen Beratung oder Vermittlung in Konflikten und kritischen Situationen erbeten wird. Bei Bedarf wird darauf hingewiesen, dass Anliegen ebenfalls als Ombudsanliegen im Sinne der universitären Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis betrachtet werden können. Die Zuständigkeiten der Studiendekan*innen, der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der Vertrauensperson für Schwerbehinderte bleiben unberührt.

Persönliche Angaben und die Identität der vortragenden Studierenden werden durch die zentrale Stelle in besonderer Weise geschützt. Die Anonymität der vortragenden Studierenden bleibt vor allem gewahrt, wenn diese nicht ihr Einverständnis in Textform zur Bekanntgabe erklärt haben oder personenbezogene Daten nicht zur Auflösung eines Sachverhalts im Interesse der vortragenden Personen erforderlich sind. Beteiligte Dritte sind nicht berechtigt, die Identität vortragender Personen selbst festzustellen.

zuletzt geändert: 13.02.2025 10:24