Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Monitoring

Das Präsidium, die Abteilungen und Stabsstellen der Zentralverwaltung sowie die Fakultäten und zentralen Einrichtungen (inklusive Universitätsmedizin) stellen sicher, dass das Beschwerdemanagement Studium und Lehre über eingehende Anregungen und Beschwerden zeitnah und umfassend informiert wird. Soweit eine dieser Einrichtungen ein eigenes Verfahren zum Umgang mit Anregungen und Beschwerden durchführt, kann im Einvernehmen mit der zentralen Stelle eine auf besondere Fallgestaltung eingeschränkte Informationspflicht vereinbart werden.

zuletzt geändert: 13.02.2025 10:28