Einführung von Studienangeboten

Die Einführung neuer Studiengänge bedarf entsprechend gesetzlicher Regelungen insoweit zunächst einer Feststellung der Vereinbarkeit mit der Landeshochschulplanung seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und wird sodann Gegenstand einer Studienangebotszielvereinbarung zwischen Universität und Land. Erst die Aufnahme in eine solche Zielvereinbarung erlaubt der Universität, einen neuen Studiengang (oder ein anderes neues Studienangebot) tatsächlich vorzuhalten beziehungsweise das Akkreditierungsverfahren einzuleiten.

Über die Einführung von Studiengängen entscheidet auf der Hochschulebene gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz das Präsidium. Es stützt seine Entscheidungen auf Stellungnahmen der beteiligten Fakultätsräte sowie des Senats, welche ihrerseits durch die ihnen zugeordneten Studienkommissionen unterstützt werden.

Davor steht stets der Willensbildungsprozess innerhalb der Universität, in dem die ein neues Studienangebot tragende Fakultät (oder mehrere Fakultäten) sowie das Präsidium darüber entscheiden, ob die Konzeption eines neuen Studienangebots an das Land weitergeleitet werden soll.

zuletzt geändert: 20.03.2019 15:21