Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten für Studium und Lehre

Stiftungsaufsichtsorgane

Die Stiftungsaufsichtsorgane (Stiftungsrat, Stiftungsausschuss Universität und Stiftungsausschuss Universitätsmedizin) sind neben anderen Aufgaben zuständig für die Genehmigung aller fachspezifischen Zugangsordnungen sowie der fachspezifischen Zulassungsordnungen der weiterführenden Studiengänge, für die Muster erarbeitet wurden, die den Fakultäten inhaltliche und rechtliche Orientierung bieten.

Präsidium

Das Präsidium besteht aktuell aus dem Präsidenten sowie zwei hauptberuflichen und drei nebenberuflichen Vizepräsident*innen, von denen eine*r das Ressort „Studium und Lehre“ vertritt.

Das Präsidium trägt die Gesamtverantwortung für alle Belange der Universität, soweit sie nicht anderen Gremien zugewiesen sind. Dem Präsidium obliegt somit auch die strategische Planung zur Weiterentwicklung der Universität, indem es Vorschläge zur Entwicklungsplanung der Hochschule erarbeitet und jene im Einvernehmen mit dem Senat beschließt. Es beschließt auch über die Errichtung, Aufhebung oder (Neu-)Gliederung von Fakultäten sowie über Einführung und Schließung von Studiengängen. Das Präsidium schließt mit dem zuständigen Fachministerium Studienangebots-Zielvereinbarungen, in denen zum einen wesentliche Veränderungen des Studienangebotes und zum anderen Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 vereinbart werden.

Ferner genehmigt es alle Ordnungen der Fakultäten, insbesondere die Prüfungsordnungen der Studiengänge; soweit die Genehmigungen und Beschlüsse Studiengänge betreffen, werden sie durch die Abteilung Studium und Lehre der Zentralverwaltung federführend vorbereitet.

Die*Der Vizepräsident*in für Studium und Lehre befindet sich über regelmäßige Jours Fixes mit der Abteilung Studium und Lehre und Vertreter*innen der Studierendenschaft sowie durch ihre Funktionen als Leiterin des Studiendekanekonzils und als Vorsitzende der zentralen Senatskommission für Studium und Lehre stets in einem engen Informations- und Abstimmungsprozess mit verschiedenen Akteur*innen der Qualitätssicherung.

Senat, Senatskommission für Lehre und Studium

Der Senat als oberstes gewähltes Organ der Universität nimmt vor Entscheidungen des Präsidiums Stellung unter anderem zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen sowie zu Prüfungsordnungen der Fakultäten und beschließt fakultätsübergreifende Prüfungsordnungen, zum Beispiel die Allgemeine Prüfungsordnung (APO), die Prüfungs- und Studienordnung des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs und die Prüfungsordnung für Studienangebote der zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (im Folgenden ZESS).

Die zentrale Senatskommission für Lehre und Studium (zKLS) bereitet die Entscheidungen oder Stellungnahmen des Senats im Bereich Studium und Lehre vor. Insbesondere befasst sie sich mit Schließung oder wesentlichen Änderungen von Studienangeboten, den studiengangsbezogenen Ordnungen und Aspekten der Qualitätssicherung. In den Sitzungen der Kommission werden anlässlich der Neuerstellung oder Änderung der Ordnungen sehr häufig und intensiv Fragen der Modularisierung, der Creditvergabe, der Studierbarkeit und der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsmodalitäten mit den zuständigen Fakultätsvertreter*innen diskutiert. Gegebenenfalls kommt es zu einer Rückverweisung der betreffenden Ordnung zwecks erneuter Beratung an die Fakultät, verbunden mit einer Empfehlung, welche Nachbesserung aus Kommissionssicht sinnvoll erscheint.

Die Kommission diskutiert darüber hinaus auch Ergebnisse von Instrumenten der Qualitätssicherung, insbesondere der Lehrveranstaltungsevaluation und der Absolvent*innenbefragung, und befasst sich mit allgemeinen Fragestellungen zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre. So wurde im Jahr 2010 in einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Studierendenvertreter*innen ein Konsens über die Auslegung der seinerzeit aktualisierten Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz hergestellt. Die resultierenden Empfehlungen für hochschuleigene Standards dienen seither als Bewertungsgrundlage bei der Beratung über Studiengänge und Ordnungen.

Die Senatskommission für Gleichstellung und Diversität (KfGD) unterstützt und berät den Senat. Dabei übernimmt sie Querschnittsaufgaben in grundsätzlichen Angelegenheiten, die Fragen der Gleichstellung und Diversität, auch in Bezug auf Forschung, Studium und Lehre sowie Transfer, unmittelbar berühren. Sie begleitet die Erstellung und Umsetzung der Gleichstellungspläne der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen.

Studienqualitätskommission

Über die Durchführung von zentralen Maßnahmen aus Studienqualitätsmitteln entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission (SQK) nach Stellungnahme des Senats.

Fakultätsgremien: Fakultätsrat, Fakultätsstudienkommissionen, Prüfungskommissionen

Verantwortliche für die Studiengänge sind die Fakultäten. Im Hinblick auf die Sicherstellung einer qualif izierten Lehre kommt ihnen damit eine besondere Verantwortung zu. Die Fakultätsräte entscheiden in Fakultätsangelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung und beschließen die durch das Präsidium zu genehmigenden Ordnungen der Fakultäten, darunter auch die Prüfungs- und Studienordnungen und Modulverzeichnisse; sie nehmen zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium und dem Senat Stellung beziehungsweise schlagen diese Maßnahmen vor.

Die Fakultätsstudienkommissionen, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt sind, sind vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre und des Studiums zu hören und haben auch ein eigenes Initiativrecht. In der Regel ist ein*e Mitarbeiter*in des jeweiligen Prüfungsamtes beratendes Mitglied der Studienkommission, um die entsprechende Expertise in die Beratungen einbringen zu können.

Soweit Studienqualitätsmittel pauschal auf Fakultäten verteilt sind (dezentrale Studienqualitätsmittel), tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die fakultäre Studienkommission. Über die Durchführung von dezentralen Maßnahmen aus Studienqualitätsmitteln entscheidet entsprechend das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission nach Stellungnahme des Fakultätsrates.

Gemäß Grundordnung der Universität wird in Belangen von Studium und Lehre die Position der Studierenden in den Fakultätsgremien besonders gewürdigt, denn sofern ein Fakultätsratsbeschluss in einer Angelegenheit von Lehre und Studium gegen die Stimmen der Studierendengruppe und gegen das oder ohne ein Votum der Fakultätsstudienkommission gefasst wird, ist die Angelegenheit auf Antrag erneut zu beraten (suspensives Vetorecht).

Die Prüfungskommissionen unterstützen die Studiendekan*innen bei der Einhaltung der Regularien der Prüfungsordnungen und berichten darüber hinaus den jeweils am Studiengang beteiligten Fakultäten über die Entwicklung der Prüfungsleistungen, die Bearbeitungszeiten der schriftlichen Abschlussarbeiten sowie die Fach- und Gesamtnotenverteilung. Sie nehmen daneben Aufgaben in der Studiengangsorganisation wahr, zum Beispiel Bestellung von Prüfenden, Entscheidungen über Leistungsanrechnungen.

Studiendekan*innen, Studiendekanatsreferent*innen, Studiengangsbeauftragte, Modulverantwortliche

Verantwortlich für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre auf Fakultätsebene und somit auch für die qualitative Weiterentwicklung der Studienangebote und für die Sicherstellung des Lehrangebotes und der Studierbarkeit wie auch der Prüfungsverfahren sind insbesondere die Studiendekan*innen. Sie werden aus den Reihen der Professor*innen oder der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auf Vorschlag der Studienkommission durch den Fakultätsrat für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren gewählt. Neben den Studiendekan*innen der dreizehn Fakultäten gibt es an der Universität Göttingen auch eine*n Studiendekan*in für die Lehrer*innenbildung.

Die Studiendekan*innen werden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben jeweils durch Studiendekanatsreferent*innen unterstützt, die wiederum eng mit den Akteur*innen auf zentraler Seite zusammenarbeiten und deren Expertise auch über die jeweiligen Amtszeiten der*des Studiendekan*in hinaus erhalten bleibt. Ein Onboardingangebot aus der Abteilung Studium und Lehre soll die Studiendekanate auf die bevorstehenden Tätigkeiten vorbereiten.

Das Studiendekanat wird ergänzt durch die Gruppe der Studiengangsbeauftragten, deren Funktion in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität verankert ist. Als inhaltliche Vertretung der Fächer oder Studiengänge nimmt ein Mitglied des hauptamtlich beschäftigten Lehrpersonals der Fakultät die Aufgabe wahr, inhaltliche Veränderungen zu gestalten und fachnah umzusetzen. Dazu gehört auch der Umgang mit Ergebnissen der Qualitätssicherungsinstrumente, insbesondere der Lehrveranstaltungsevaluation.

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Universität Göttingen bestimmt darüber hinaus, dass für jedes Modul ein*e Modulverantwortlich*er benannt wird, die oder der auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung für die inhaltlichen und studienorganisatorischen Belange des Moduls zuständig ist und den Studierenden auch als Ansprechpartner*in dienen kann. Es wird dabei darauf geachtet, dass in der Regel die*der Modulverantwortliche in Person genannt wird, um unklare Zuständigkeiten bei der Nennung einer abstrakten Funktion oder einer Einrichtung zu vermeiden.

Studiendekanekonzil

Die Studiendekan*innen kommen während der Vorlesungszeit einmal monatlich unter der Leitung de*s*r Vizepräsident*in für Studium und Lehre im Studiendekanekonzil zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, die Erfahrungen aus verschiedenen Themengebieten im Bereich Studium und Lehre auch für die jeweils anderen Fakultäten nutzbar zu machen und um sich über relevante Frage- und Problemstellungen fakultätsübergreifend abzustimmen. Die Tagesordnung speist sich vorrangig aus Vorschlägen der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Chancengleichheit, der Abteilung Studium und Lehre, den Netzwerken der Studiendekanatsreferent*innen und der Beratungsmultiplikator*innen sowie der Studiendekan*innen selbst.

Studierendenvertretung

Die Universität Göttingen legt großen Wert auf die Beteiligung der Studierendenschaft an allen Prozessen rund um Studium und Lehre. Neben der bereits erwähnten 50%-igen Besetzung der Studienkommissionen mit studentischen Mitgliedern sind Studierendenvertreter*innen unter anderem auch eingebunden in die Auswahlkommission des Ideenwettbewerbs und in den Beirat der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen.

zuletzt geändert: 24.04.2023 10:20