Fakultäten

Die Fakultäten bilden die organisatorischen Grundeinheiten für Forschung, Studium und Lehre. Fakultätsinterne Entscheidungen fassen die Fakultätsräte. Die Leitung der Fakultäten obliegt den Dekanaten.

Die*der Dekan*in führt den Vorsitz im Dekanat, vertreten die Fakultät innerhalb der Universität und legen die Richtlinien für das Dekanat fest, die übrigen Mitglieder des Dekanats, für den Bereich Studium und Lehre sind hier insbesondere die Studiendekan*innen verantwortlich, nehmen die Aufgaben in ihrem Geschäftsbereich selbständig wahr.

Der Fakultätsrat entscheidet in Fakultätsangelegenheiten, die im Bereich der Forschung, des Studiums und der Lehre von grundsätzlicher Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Studienordnungen der Studiengänge oder die Entwicklung neuer Studiengänge oder Schließung vorhandener Studiengänge. Er beschließt auf der Grundlage und im Rahmen des Universitätsentwicklungsplans den Fakultätsentwicklungsplan.

Die Universität bildet ständige Kommissionen für Lehre und Studium (Fakultätsstudienkommissionen). Das Präsidium bestimmt die Zahl und Größe der Fakultätsstudienkommissionen, ihre Zuständigkeit für einzelne Studiengänge und ihre Zuordnung zu einzelnen oder mehreren Fakultäten. Bei fakultätsübergreifenden Studienkommissionen bestimmt das für die Lehre zuständige Präsidiumsmitglied über den Vorsitz.

Für die Organisation der Prüfungen und zur Wahrnehmung aller durch die jeweilige Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben bildet die den Studiengang tragende Fakultät eine Prüfungskommission. Das Prüfungsamt organisiert das Prüfungsverfahren nach den Vorgaben der Prüfungskommission.

Eine Sonderstellung nimmt die Studienqualitätskommission an der Universität Göttingen ein, die zur Hälfte aus studentischen Mitgliedern besteht. Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die zusätzlichen Einnahmen aus den Studienqualitätsmitteln genutzt werden. Über die Durchführung von zentralen Maßnahmen aus Studienqualitätsmitteln (SQM) nach § 9 SQM-Richtlinie entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission (SQK) nach Stellungnahme des Senats. Soweit Studienqualitätsmittel pauschal auf Fakultäten und vergleichbare Organisationseinheiten verteilt sind (dezentrale Studienqualitätsmittel), tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die fakultäre Studienkommission. Über die Durchführung von dezentralen Maßnahmen aus Studienqualitätsmitteln nach §12 SQM-Richtlinie entscheidet entsprechend das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission nach Stellungnahme des Fakultätsrates. Aus Studienqualitätsmitteln wird die Beauftragte für Studienqualität finanziert. Sie ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Vorschläge, wie man die Studienbedingungen verbessern kann. Ein Ideenwettbewerb prämiert jährlich die besten Ideen.

zuletzt geändert: 20.02.2019 12:05